Gedanken zum Islam
Gedanken und Aussagen zum Islam


Sure 4 Vers 11
Die Benachteiligung von Frauen im islamischen Erbrecht

Von Dr. Shady Hekmat Nasser, Harvard University, Cambridge, USA
Heutzutage gibt es viel Kritik am Erbrecht im Islam, das MÀnner und Frauen hinsichtlich ihres vorgeschriebenen Erbanteils ungleich behandelt. Mit Blick auf die Moderne mag diese Kritik berechtigt sein, erlÀutert Shady Nasser von der Harvard University in den USA. Zur Zeit der Entstehung des Korans vor 1.400 Jahren habe sich die Sache jedoch etwas anderes dargestellt.
"Gott verordnet euch hinsichtlich eurer Kinder: Auf eines mÀnnlichen Geschlechts kommt bei der Erbteilung gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts."
Die arabische Welt vor dem Islam war von einem Erbsystem geprĂ€gt, das darauf abzielte, persönliches Vermögen und persönlichen Grundbesitz möglichst innerhalb des eigenen Stammes zu halten. So sollte der Stamm gestĂ€rkt werden und der Wohlstand der ĂŒbrigen Stammesmitglieder bewahrt bleiben.

Heiratete eine Frau in einen anderen Stamm hinein, wurde sie automatisch dessen Mitglied. Mithin gehörte sie als Individuum samt all ihres Reichtums und ihrer BesitztĂŒmer zum neuen Stamm.
Auch nach dem Aufkommen des Islams blieben die Strukturen der Stammeszugehörigkeit und der Verbundenheit zur eigenen Sippe erhalten. Bis heute sind die meisten arabischen Gesellschaften davon durchdrungen – etwa der Irak, Jordanien, Libyen, Jemen und die Golfstaaten.
ErwĂ€hnenswert ist auch eine Kontroverse unter islamischen Juristen ĂŒber FĂ€lle, in denen eine verstorbene Person keine mĂ€nnlichen Erben hinterlĂ€sst, und nur Töchter erbberechtigt sind. Das sunnitische Recht rĂ€umt hier mĂ€nnlichen Verwandten wie Onkels den Anspruch zu erben ein. Das schiitische Recht hingegen gibt weiblichen Erben das Privileg, nicht unmittelbare mĂ€nnliche Verwandte auszuschließen.


Quelle: Deutschlandfunk.de


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 17.04.2024 - 17:08